Verwaltungsgerichtshof
22.02.1994
93/07/0113
Die Bestimmungen des Paragraph 31 c, Absatz 3, WRG sind generell als Determinanten für eine Bewilligung nach Paragraph 31, c WRG anzusehen, die auch dann zum Tragen kommen, wenn die Bewilligung von der Wasserrechtsbehörde erteilt wird.