Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.06.1996

Geschäftszahl

93/07/0107

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1994/06/21 93/07/0079 2

Stammrechtssatz

Zu einer erteilten wasserrechtlichen Bewilligung gehören auch die Auflagen. Eine Abweichung iSd Paragraph 121, Absatz eins, zweiter Satz WRG 1959 stellt daher auch die Nichtausführung einer Auflage dar. Ein Unterbleiben einer Auflagenausführung kann daher nachträglich genehmigt werden, wenn die übrigen Voraussetzungen hiefür vorliegen. Es besteht ein Anspruch auf meritorische Erledigung eines Antrages auf nachträgliche Genehmigung der Nichteinhaltung einer Auflage als geringfügige Abweichung nach Paragraph 121, Absatz eins, WRG zweiter Satz durch die Wasserrechtsbehörde, welcher somit nicht wegen entschiedener Sache zurückgewiesen werden kann.