Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.12.1995

Geschäftszahl

93/07/0096

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 91/07/0135 E 19. April 1994 RS 2

Stammrechtssatz

Bei einem Zwangsrecht iSd Paragraph 63, Litera b, WRG 1959 besitzt der Zwangsverpflichtete zwar keinen Anspruch darauf, dass bei einem zu bewilligenden Vorhaben bestimmte, ihm zweckmäßig erscheinende Varianten realisiert werden; er hat jedoch ein Recht darauf, dass ein Zwangsrecht zu seinen Lasten nicht ohne die die Maßnahme rechtfertigende Interessenabwägung im Sinne des Gesetzes begründet wird (Hinweis E 14. Juni 1983, 83/07/0026).