Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.12.1995

Geschäftszahl

93/07/0096

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1994/10/25 93/07/0157 2

Stammrechtssatz

Gegenstand der verwaltungsgerichtlichen Überprüfung ist der angefochtene Bescheid und das zu diesem führende Verfahren.