Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

11.07.1996

Geschäftszahl

93/07/0093

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2315/71 E 15. Dezember 1972 Vwslg 8334 A/1972 RS 1

Stammrechtssatz

Anordnungen nach Paragraph 34, Absatz eins, sind kein Bestandteil der für eine Wasserversorgungsanlage zu erteilenden Bewilligung, sondern Anordnungen, die im öffentlichen Interesse an einer einwandfreien Wasserversorgung erlassen werden, weil eine Wasserversorgungsanlage wasserrechtlich bewilligt worden ist oder aber, weil ein solcher Schutz für eine an sich nicht bewilligungspflichtige Wasserversorgungsanlage geboten erscheint.