Verwaltungsgerichtshof
14.12.1993
93/07/0091
Ist die Agrargemeinschaft als Körperschaft öffentlichen Rechts Grundeigentümer und nicht deren Mitglieder, verhilft die Mitgliedschaft zur Agrargemeinschaft diesen nicht zur Parteistellung in einem wasserrechtlichen Bewilligungsverfahren.