Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

14.12.1993

Geschäftszahl

93/07/0091

Rechtssatz

Ist die Agrargemeinschaft als Körperschaft öffentlichen Rechts Grundeigentümer und nicht deren Mitglieder, verhilft die Mitgliedschaft zur Agrargemeinschaft diesen nicht zur Parteistellung in einem wasserrechtlichen Bewilligungsverfahren.