Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

14.12.1993

Geschäftszahl

93/07/0091

Rechtssatz

Ansprüche aus einem in einem Bescheid beurkundeten Übereinkommen sind keine rechtmäßig geübten Wassernutzungen iSd Paragraph 12, Absatz 2, WRG, da es sich nicht um durch Bescheid eingeräumte Wassernutzungsrechte handelt.