Verwaltungsgerichtshof
14.12.1993
93/07/0091
Ansprüche aus einem in einem Bescheid beurkundeten Übereinkommen sind keine rechtmäßig geübten Wassernutzungen iSd Paragraph 12, Absatz 2, WRG, da es sich nicht um durch Bescheid eingeräumte Wassernutzungsrechte handelt.