Verwaltungsgerichtshof
14.12.1993
93/07/0091
Rechtmäßig geübte Wassernutzungen iSd Paragraph 12, Absatz 2, WRG sind über den bloßen Gemeingebrauch hinausgehende, durch das WRG aufrechterhaltene (Paragraph 142, WRG) oder durch einen Bewilligungsbescheid eingeräumte Wasserbenutzungsrechte (Hinweis Raschauer, Wasserrecht, Randziffer 3 zu Paragraph 12,).