Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

14.12.1993

Geschäftszahl

93/07/0091

Rechtssatz

Rechtmäßig geübte Wassernutzungen iSd Paragraph 12, Absatz 2, WRG sind über den bloßen Gemeingebrauch hinausgehende, durch das WRG aufrechterhaltene (Paragraph 142, WRG) oder durch einen Bewilligungsbescheid eingeräumte Wasserbenutzungsrechte (Hinweis Raschauer, Wasserrecht, Randziffer 3 zu Paragraph 12,).