Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

14.12.1993

Geschäftszahl

93/07/0091

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 88/12/0054 E 16. Oktober 1989 RS 2

Stammrechtssatz

Auch im Streit um Parteistellung und Antragsbefugnis bestehen, insoweit diese zur Entscheidung stehen, Parteistellung und entsprechende Entscheidungspflicht.