Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.04.1996

Geschäftszahl

93/07/0082

Rechtssatz

Ob eine Beeinträchtigung tatsächlich stattfindet, ist Gegenstand des Verfahrens, vermag jedoch die Parteieigenschaft der Gemeinde nicht zu berühren (Hinweis E 28.4.1981, 1199/80).