Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.04.1996

Geschäftszahl

93/07/0082

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 84/07/0165 E 28. Mai 1985 RS 1

Stammrechtssatz

Der Schutz für den Wasserbedarf der Gemeinden nach Paragraph 13, Absatz 3, leg cit bezieht sich nicht bloß auf die Quantität, sondern auch auf die Qualität. (Eignung des Wassers, Hinweis auf E vom 7.7.1904, 7374, VwSlg 2812 aus 1904,)