Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.06.1995

Geschäftszahl

93/07/0051

Rechtssatz

Dem VwGG ist eine Bestimmung, die für den Fall der Abweisung einer Beschwerde, deren Abtretung an den Verfassungsgerichtshof zur Entscheidung darüber vorsieht, ob eine Verletzung in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht vorliegt und ob die in Rede stehende Bestimmung verfassungskonform ist, fremd.