Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.06.1995

Geschäftszahl

93/07/0051

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/10/08 90/07/0093 2

Stammrechtssatz

Nur im Fall des Paragraph 138, Absatz eins, WRG kommt ein Betroffener als Antragsteller und damit als Partei in Betracht, nicht jedoch im Fall des im Einparteienverfahren zu erlassenden Alternativauftrages nach Paragraph 138, Absatz 2, WRG (Hinweis E 27.4.1982, 82/07/0015; E 14.4.1987, 86/07/0267).