Verwaltungsgerichtshof
25.10.1994
93/07/0049
Die den Entscheidungsanspruch des Antragstellers betreffend sein Ersuchen um Feststellung des Erlöschens eines Wasserbenutzungsrechtes nach Paragraph 29, Absatz eins, WRG rechtlich nicht berührende erfolglose Suche nach einem Übernahmewilligen iSd Paragraph 29, Absatz 3, WRG durch die infolge der Suche säumig gewordene Behörde kann am ausschließlichen Verschulden ihrer selbst an der Verzögerung der Bescheiderlassung iSd letzten Satzes des Paragraph 73, Absatz 2, AVG nichts ändern.
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
93/07/0151
93/07/0150