Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.10.1994

Geschäftszahl

93/07/0049

Rechtssatz

Die den Entscheidungsanspruch des Antragstellers betreffend sein Ersuchen um Feststellung des Erlöschens eines Wasserbenutzungsrechtes nach Paragraph 29, Absatz eins, WRG rechtlich nicht berührende erfolglose Suche nach einem Übernahmewilligen iSd Paragraph 29, Absatz 3, WRG durch die infolge der Suche säumig gewordene Behörde kann am ausschließlichen Verschulden ihrer selbst an der Verzögerung der Bescheiderlassung iSd letzten Satzes des Paragraph 73, Absatz 2, AVG nichts ändern.

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung

verbunden):

93/07/0151

93/07/0150