Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.10.1994

Geschäftszahl

93/07/0049

Rechtssatz

Die in Paragraph 27, VwGG gebrauchte Wendung "in der Sache" bedeutet nicht allein eine meritorische Entscheidung, sondern auch eine Entscheidung rein verfahrensrechtlicher "Art". Ausgehend vom Entscheidungsanspruch einer Partei auch auf Zurückweisung eines gestellten Antrages (Hinweis B VS 15.12.1977, 934, 1223/74, VwSlg 9458 A/1977) ist eine Entscheidungspflicht der Behörde über einen auf Paragraph 73, Absatz 2, AVG gestützten Devolutionsantrag auch für den Fall anzuerkennen, daß dieser Devolutionsantrag zurückzuweisen war (Hinweis E 17.2.1993, 89/12/0074).

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung

verbunden):

93/07/0151

93/07/0150