Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

20.07.1995

Geschäftszahl

93/07/0047

Rechtssatz

Eine Verletzung von Rechten des Bf liegt dann vor, wenn im angefochtenen Bescheid betreffend ein wasserrechtliches Bewilligungsverfahren der Umstand, weshalb dem Bf in diesem Verfahren Parteistellung nicht zugekommen sein sollte, rechtlich nicht in einer Weise dargelegt wurde, die es dem Verwaltungsgerichtshof ermöglichen würde, den von der belangten Behörde eingenommenen Rechtsstandpunkt auf seine Übereinstimmung mit dem Gesetz zu überprüfen.