Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.09.1995

Geschäftszahl

93/07/0032

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/07/03 88/07/0106 1

Stammrechtssatz

Eine Partei des Zusammenlegungsverfahrens hat weder einen Anspruch darauf, in gleicher Weise wie andere Verfahrensparteien, noch einen solchen, optimal, sondern nur den Anspruch, gesetzmäßig abgefunden zu werden

(Hinweis E 13.12.1988, 84/07/0347)