Verwaltungsgerichtshof
14.09.1993
93/07/0015
Streitigkeiten aus dem Gemeinschaftsverhältnis sind solche, die Rechte (Pflichten) der Interessentschaft gegenüber dem Mitglied,
Rechte (Pflichten) des Mitgliedes gegenüber der Interessentschaft und Rechte (Pflichten) des Mitgliedes gegenüber den anderen Mitgliedern der Interessentschaft zum Gegenstand haben (Hinweis: Lang, Tiroler Agrarrecht römisch zwei, S 212).
ECLI:AT:VWGH:1993:1993070015.X04