Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

14.09.1993

Geschäftszahl

93/07/0015

Rechtssatz

Streitigkeiten aus dem Gemeinschaftsverhältnis sind solche, die Rechte (Pflichten) der Interessentschaft gegenüber dem Mitglied,

Rechte (Pflichten) des Mitgliedes gegenüber der Interessentschaft und Rechte (Pflichten) des Mitgliedes gegenüber den anderen Mitgliedern der Interessentschaft zum Gegenstand haben (Hinweis: Lang, Tiroler Agrarrecht römisch zwei, S 212).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1993:1993070015.X04