Verwaltungsgerichtshof
14.09.1993
93/07/0015
Mit einem Provisorium iSd Paragraph 42, Tir WWSLG werden von einer mit Hoheitsgewalt ausgestatteten Stelle (Behörde) gegenüber individuell bestimmten Personen verbindliche Anordnungen erlassen, womit von einem Bescheid auszugehen ist.
ECLI:AT:VWGH:1993:1993070015.X01