Baumreihen und Bäume in Gruppen sind nicht als Einzelbäume iSd § 4 Z 3 Stmk Landw BetriebsflächenschutzG 1982 anzusehen.Baumreihen und Bäume in Gruppen sind nicht als Einzelbäume iSd Paragraph 4, Ziffer 3, Stmk Landw BetriebsflächenschutzG 1982 anzusehen.