Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.05.1993

Geschäftszahl

93/07/0010

Rechtssatz

Voraussetzung für den Eintritt einer Präklusion ist, daß zum Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung ein Vorhaben oder eine Maßnahme vorliegt, die Gegenstand der Präklusionsfolgen sein kann (Hinweis: E 8.11.1976, 2333/75, VwSlg 9172 A/1976).