Verwaltungsgerichtshof
25.05.1993
93/07/0010
Voraussetzung für den Eintritt einer Präklusion ist, daß zum Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung ein Vorhaben oder eine Maßnahme vorliegt, die Gegenstand der Präklusionsfolgen sein kann (Hinweis: E 8.11.1976, 2333/75, VwSlg 9172 A/1976).