Verwaltungsgerichtshof
23.05.1995
93/07/0006
GRS wie VwGH E 1994/01/18 93/07/0009 1
Dem Gutachten eines agrartechnisch fachkundigen Senatsmitgliedes kann nicht nur mit einem Gegengutachten entgegengetreten werden. Es ist der Partei auch ohne Gegengutachten möglich, Unschlüssigkeiten oder Unvollständigkeiten des Gutachtens aufzuzeigen. Sie kann Gutachten auch durch auf gleicher fachlicher Ebene angesiedelte Argumente bekämpfen.