Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.05.1995

Geschäftszahl

93/07/0006

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1994/01/18 93/07/0009 1

Stammrechtssatz

Dem Gutachten eines agrartechnisch fachkundigen Senatsmitgliedes kann nicht nur mit einem Gegengutachten entgegengetreten werden. Es ist der Partei auch ohne Gegengutachten möglich, Unschlüssigkeiten oder Unvollständigkeiten des Gutachtens aufzuzeigen. Sie kann Gutachten auch durch auf gleicher fachlicher Ebene angesiedelte Argumente bekämpfen.