Verwaltungsgerichtshof
21.09.1995
93/07/0005
GRS wie VwGH E 1994/01/18 91/07/0099 4
Konnte die belangte Behörde auch bei Vermeidung der ihr unterlaufenen Aktenwidrigkeit zu keinem anderen Bescheid gelangen, führt diese nicht zur Aufhebung des angefochtenen Bescheides.