Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

14.04.1994

Geschäftszahl

93/06/0256

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1993/06/22 91/05/0027 1

Stammrechtssatz

Selbst im Berufungsverfahren ist eine Projektsänderung insoweit möglich, als sich an der "Sache" im Sinne des Paragraph 66, Absatz 4, AVG nichts ändert.