Verwaltungsgerichtshof
20.11.1997
93/06/0241
Das Slbg OrtsbildschutzG stellt die Errichtung von Ankündigungsanlagen ohne Berechtigung unter Strafe und nicht die Verwendung dieser ohne Berechtigung errichteten Anlagen (für wechselnde Werbekampagnen). Dieses Wechseln der Plakate konstituiert keinen neuen Tatbestand einer Verwaltungsübertretung.