Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

20.11.1997

Geschäftszahl

93/06/0241

Rechtssatz

Das Slbg OrtsbildschutzG stellt die Errichtung von Ankündigungsanlagen ohne Berechtigung unter Strafe und nicht die Verwendung dieser ohne Berechtigung errichteten Anlagen (für wechselnde Werbekampagnen). Dieses Wechseln der Plakate konstituiert keinen neuen Tatbestand einer Verwaltungsübertretung.