Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

14.04.1994

Geschäftszahl

93/06/0231

Rechtssatz

Die Autonomen Honorar-Richtlinien des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages stellen für die Ermittlung der angemessenen Entlohnung des Rechtsanwaltes (bei Fehlen eines Tarifes) eine maßgebliche Erkenntnisquelle dar (Hinweis E 4.3.1983, 81/17/0110).