Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.12.1996

Geschäftszahl

93/06/0229

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 85/17/0086 E 15. April 1988 VwSlg 6309 F/1988 RS 1

Stammrechtssatz

Einem Amtsgutachten kommt keine beweismachende Monopolstellung zu; vielmehr ist der Wert eines Beweismittels nach seinem inneren Wahrheitsgehalt zu beurteilen, dh nach dem Anteil, den es zur Erledigung des Beweisthemas beiträgt, und nach der Schlüssigkeit oder Unschlüssigkeit der Aussage (Hinweis E 24.5.1965, 1624/64, VwSlg 6681 A/1965).