Die Lagerung von Propangasflaschen in einem Raum, in dem ein Gasherd betrieben wird, stellt eine vorhersehbare Gefahr iSd § 18 Abs 2 Stmk FPolG dar.Die Lagerung von Propangasflaschen in einem Raum, in dem ein Gasherd betrieben wird, stellt eine vorhersehbare Gefahr iSd Paragraph 18, Absatz 2, Stmk FPolG dar.