Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

11.08.1994

Geschäftszahl

93/06/0224

Rechtssatz

Die Lagerung von Propangasflaschen in einem Raum, in dem ein Gasherd betrieben wird, stellt eine vorhersehbare Gefahr iSd Paragraph 18, Absatz 2, Stmk FPolG dar.