Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

17.11.1994

Geschäftszahl

93/06/0207

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/06/28 90/06/0052 3

(hier ist Paragraph 30, Absatz eins, Vlbg BauG 1972 betroffen)

Stammrechtssatz

Dem Nachbar steht ein Schutzanspruch gegen eine Vermehrung von Belästigungen durch die Vermehrung des Verkehrs auf öffentlichen Straßen nicht zu

(Hinweis E 23.11.1989, 89/06/0109).

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

94/06/0078