Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

17.11.1994

Geschäftszahl

93/06/0207

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1994/10/20 93/06/0173 1

(hier sind Paragraph 30, Absatz eins, Vlbg BauG 1972 und Paragraph 14, Absatz 3, Vlbg RPG betroffen)

Stammrechtssatz

Wohnbauten im "Wohngebiet" dürfen keinesfalls als Quelle der Belästigung verstanden werden (Hinweis E 12.4.1984, 83/06/0246 und E 9.6.1994, 92/06/0246). Die von einem Wohnhaus im "Wohngebiet" typischerweise ausgehenden Immissionen sind von den Nachbarn hinzunehmen.

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

94/06/0078