Verwaltungsgerichtshof
17.11.1994
93/06/0207
GRS wie VwGH E 1994/10/20 93/06/0173 1
(hier sind Paragraph 30, Absatz eins, Vlbg BauG 1972 und Paragraph 14, Absatz 3, Vlbg RPG betroffen)
Wohnbauten im "Wohngebiet" dürfen keinesfalls als Quelle der Belästigung verstanden werden (Hinweis E 12.4.1984, 83/06/0246 und E 9.6.1994, 92/06/0246). Die von einem Wohnhaus im "Wohngebiet" typischerweise ausgehenden Immissionen sind von den Nachbarn hinzunehmen.
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
94/06/0078