Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

17.11.1994

Geschäftszahl

93/06/0178

Rechtssatz

Ein Irrtum über die Strafbarkeit ist rechtlich unbeachtlich vergleiche dazu Leukauf-Steininger, Kommentar zum Strafgesetzbuch3, Randzahl 19 zu Paragraph 9,).