Verwaltungsgerichtshof
18.11.1993
93/06/0177
Die Frage, ob mit Auswirkungen auf Nachbargrundstücke zu rechnen ist, wird nicht immer eindeutig zu beantworten sein. Wenn aber ein Nachbar eine derartige Beeinträchtigung seines Grundstückes geltend macht, so hat sich die Baubehörde damit inhaltlich insofern auseinanderzusetzen, als sie, allenfalls durch Sachverständige, zu ermitteln hat, ob aufgrund der örtlichen Gegebenheiten mit Auswirkungen auf Nachbargrundstücke zu rechnen ist.