Verwaltungsgerichtshof
20.10.1994
93/06/0173
Wohnbauten im "Wohngebiet" dürfen keinesfalls als Quelle der Belästigung verstanden werden (Hinweis E 12.4.1984, 83/06/0246 und E 9.6.1994, 92/06/0246). Die von einem Wohnhaus im "Wohngebiet" typischerweise ausgehenden Immissionen sind von den Nachbarn hinzunehmen.