Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.10.1993

Geschäftszahl

93/06/0169

Rechtssatz

Das Ausmaß der in einer Verhältniszahl festgelegten Bebauungsdichte ist vom tatsächlichen Ausmaß der Grundfläche unabhängig. Ob das konkrete Bauobjekt gemessen an der tatsächlichen Grundstücksgröße die festgelegte Bebauungsdichte einhält, ist eine Frage, die ausschließlich im Baubewilligungsverfahren geprüft werden kann.