Verwaltungsgerichtshof
21.10.1993
93/06/0169
Das Ausmaß der in einer Verhältniszahl festgelegten Bebauungsdichte ist vom tatsächlichen Ausmaß der Grundfläche unabhängig. Ob das konkrete Bauobjekt gemessen an der tatsächlichen Grundstücksgröße die festgelegte Bebauungsdichte einhält, ist eine Frage, die ausschließlich im Baubewilligungsverfahren geprüft werden kann.