Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.10.1993

Geschäftszahl

93/06/0169

Rechtssatz

Keine nachbarschützende Wirkung iSd taxativen Aufzählung des Paragraph 61, Absatz 2, Stmk BauO 1968 kommt der Bestimmung des Paragraph eins, Absatz eins, Stmk BauO 1968 über die Eignung des Bodens bzw des Paragraph eins, Absatz 2, Stmk BauO 1968 über die Zufahrtsmöglichkeit von der öffentlichen Verkehrsfläche zu.