Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

30.05.1996

Geschäftszahl

93/06/0155

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1992/01/28 91/04/0303 2

Stammrechtssatz

Ergeht an die Beteiligten des Verwaltungsverfahrens eine rechtzeitige Verständigung von der Anberaumung der mündlichen Verhandlung unter Hinweis auf die Rechtsfolgen unterlassener Einwendungen, so besteht in Ansehung der Erhebung von Einwendungen keine weitere Manuduktionspflicht der Behörde (Hinweis E 16.4.1985, 84/04/0104, VwSlg NF 11745 A/1985, E 22.11.1988, 87/04/0129).