Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

20.10.1994

Geschäftszahl

93/06/0146

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0195/79 E 26. Februar 1981 VwSlg 10382 A/1981 RS 3

Stammrechtssatz

Im Widmungsbewilligungsverfahren ist hinsichtlich der Zulässigkeit eines bestimmten Verwendungszweckes (hier: Volkshochschule) nicht von Details der angestrebten Bauführung (hier: behauptete Projektierung von Lehrwerkstätten), sondern davon auszugehen, ob eine Verwirklichung des Verwendungszweckes an sich mit der Flächenwidmung vereinbar ist; die Details des Bauprojektes sind Gegenstand des Baubewilligungsverfahrens.