Verwaltungsgerichtshof
17.03.1994
93/06/0096
Paragraph 14, Absatz 3, Vlbg RPG in Verbindung mit Paragraph 6, Absatz 10, Vlbg BauG bietet keinen Hinweis dafür, daß der darin normierte Belästigungsschutz unter dem Vorbehalt einer ohnehin bereits bestehenden Belästigung aus angrenzenden Flächen mit anderer Widmungsart steht. Fallweise auftretende Geruchsimmissionen aus einer dort zulässigen landwirtschaftlichen Tätigkeit rechtfertigen daher nicht die Errichtung von Bauwerken, die etwa unmittelbar vom im Wohngebiet liegenden Nachbargrundstück ausgehende Geruchsbelästigungen für andere Grundstücke des Wohngebietes erwarten lassen (hier: Pferdehaltung).
Serie (erledigt im gleichen Sinn):
E 17. März 1994, 93/06/0132