Verwaltungsgerichtshof
07.11.1995
93/05/0290
Im Enteignungsverfahren (hier: gem Paragraph 36, Absatz 2, OÖ LStG 1991) ist nur mehr zu prüfen, ob die Enteignung der für die Realisierung des Straßenbauvorhabens vorgesehenen Grundstücke im beantragten Umfang erforderlich ist (Hinweis E 11.10.1994, 94/05/0202).
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
94/05/0046
93/05/0291