Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

07.11.1995

Geschäftszahl

93/05/0290

Rechtssatz

Im Enteignungsverfahren (hier: gem Paragraph 36, Absatz 2, OÖ LStG 1991) ist nur mehr zu prüfen, ob die Enteignung der für die Realisierung des Straßenbauvorhabens vorgesehenen Grundstücke im beantragten Umfang erforderlich ist (Hinweis E 11.10.1994, 94/05/0202).

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung

verbunden):

94/05/0046

93/05/0291