Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

07.12.1993

Geschäftszahl

93/05/0196

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/04/23 91/05/0060 3

Stammrechtssatz

Die Präklusionsfolgen des Paragraph 42, AVG betreffen auch rechtzeitig erhobene Einwendungen, wenn diese nicht erkennen lassen, in welchen Rechten sich die Partei durch das Bauvorhaben verletzt erachtet.