Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

07.09.1993

Geschäftszahl

93/05/0121

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1993/06/22 91/05/0088 2

Stammrechtssatz

Die Frage der Bewilligungsfähigkeit des Baues ist im Verfahren nach Paragraph 129, Absatz 10, Wr BauO nicht zu prüfen.