Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

13.04.1993

Geschäftszahl

93/05/0011

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/09/18 90/05/0012 4

Stammrechtssatz

Im Baubewilligungsverfahren ist zu prüfen, ob eine Anlage mit der im Flächenwidmungsplan vorgesehenen Flächenwidmung vereinbar ist, wobei ein typenmäßig unzulässiges Bauvorhaben nicht durch Vorschreibung von Auflagen zulässig gemacht werden kann (Hinweis E 15.5.1990, 89/05/0183).