Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.11.1993

Geschäftszahl

93/04/0168

Rechtssatz

Gerichtliche Aussprüche über die bedingte Strafnachsicht sind für das gewerbebehördliche Entziehungsverfahren nicht von Relevanz (Hinweis: E 18.6.1982, 81/04/0195).