Verwaltungsgerichtshof
25.01.1994
93/04/0153
Für die Parteistellung (und - hier - Beschwerdeberechtigung) im Betriebsanlagenbewilligungsverfahren kommt es nicht darauf an, ob dem Betreffenden in einem vorausgegangenen Verfahren die Stellung einer Partei eingeräumt wurde (Hinweis B 9.11.1983, 83/01/0395, VwSlg 11215 A/1983).