Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.11.1993

Geschäftszahl

93/04/0152

Rechtssatz

Bei der Beurteilung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit handelt es sich um eine Rechtsfrage, die die belangte Behörde unabhängig von einem allfälligen Zugeständnis der Partei oder der Verfahrensbeteiligten selbständig zu lösen hat.