Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.10.1995

Geschäftszahl

93/04/0110

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1994/03/29 93/04/0086 2

Stammrechtssatz

Nur ein qualifiziertes Geständnis und nicht schon ein bloßes Zugeben des Tatsächlichen ist als mildernder Umstand zu werten (Hinweis E 19.1.1953, 2013/52, VwSlg 2821 A/1953).