Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.04.1995

Geschäftszahl

93/04/0105

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/05/29 89/04/0222 3

(hier nach der Rechtslage vor der GewRNov 1988)

Stammrechtssatz

Der Umstand einer mangelnden antragsgemäßen Deckung einer Betriebsanlagengenehmigung steht als verfahrensrechtliche Frage im untrennbaren Zusammenhang mit den durch Paragraph 74, Absatz 2, im Zusammenhalt mit Paragraph 356, Absatz 3, GewO 1973 normierten subjektiv-öffentlichen Nachbarrechten.