Verwaltungsgerichtshof
25.04.1995
93/04/0105
GRS wie VwGH E 1990/05/29 89/04/0222 3
(hier nach der Rechtslage vor der GewRNov 1988)
Der Umstand einer mangelnden antragsgemäßen Deckung einer Betriebsanlagengenehmigung steht als verfahrensrechtliche Frage im untrennbaren Zusammenhang mit den durch Paragraph 74, Absatz 2, im Zusammenhalt mit Paragraph 356, Absatz 3, GewO 1973 normierten subjektiv-öffentlichen Nachbarrechten.