Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.03.1994

Geschäftszahl

93/04/0086

Rechtssatz

In dem Umstand, daß die Beschwerdeführerin durch die lange Genehmigungsdauer einen wirtschaftlichen Nachteil erleidet, ist kein Milderungsgrund zu erblicken (Hinweis E 10.9.1991, 91/04/0158).