Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.03.1994

Geschäftszahl

93/04/0086

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1992/12/03 91/19/0169 3

Stammrechtssatz

Reicht für die Begehung der verfahrensgegenständlichen Verwaltungsübertretungen Fahrlässigkeit aus, so stellt der Umstand der vorsätzlichen Begehung einen Erschwerungsgrund dar (Hinweis E 23.3.1970, 1796/69, VwSlg 7766 A/1970).