Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.03.1994

Geschäftszahl

93/04/0086

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2013/52 E 19. Jänner 1953 VwSlg 2821 A/1953 RS 3

Stammrechtssatz

Eine Verpflichtung der Behörde, Erhebungen über die Existenz von Milderungsgründen anzustellen, die weder vom Beschuldigten geltend gemacht noch durch die Sachlage angedeutet werden, besteht nicht.